Bitte nehmen Sie Kenntnis von meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da meine Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen erfolgen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als vereinbart. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn ich sie schriftlich bestätige.
Mit der Annahme meines telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei Abschluss des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die nachfolgend aufgeführte Nachweis- oder Vermittlungsprovision an mich zu zahlen.
Seit 13. Juni 2014 können Verbraucher Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, über das Internet, per Telefon, Brief oder E-Mail geschlossen worden sind, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind daher verpflichtet, ihre Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren – und zwar bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte. Auf das Widerrufsrecht kann verzichtet werden, wenn das Widerrufsformular unterschrieben übersandt wird. In diesem Fall kann sofort mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen werden. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht. Das Formular finden Sie im Anhang.
Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden. Auch bei künftigen Objektnachweisen oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und vereinbart, dass ich im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite entgeltlich tätig bin.
Der Nachweis zur Abschlussgelegenheit eines von mir angebotenen Objektes gilt als anerkannt, wenn der Empfänger / Interessent mir nicht unverzüglich schriftlich mitteilt, dass ihm das Objekt bereits bekannt oder von anderer Seite schriftlich angeboten wurde.
Provisionen für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zuzüglich geltender Mehrwertsteuer:
- bei Vermietung von Wohnraum netto 0 Monatskaltmieten;
- bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen netto 2 Monatskaltmieten, bei Garagenplätzen netto 3 Monatskaltmieten;
- bei Vermietung, Verpachtung von gewerblichen Räumen netto 3, bei vereinbarter Option netto 4 Monatsmieten;
- bei Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Garagen, Kfz-Stellplätzen und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 6 % des Kaufpreises;
- bei Verkauf von Geschäftsbetrieben und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör netto 10 % des Kaufpreises.
Bei Verkaufspreisen bis zu 50.000 Euro ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %, also insgesamt 3.570 Euro vom Käufer bei erfolgreichen Kaufvertragsabschluss an die Maklerin zu zahlen.
Von diesen Provisionen kann im Einzelfall abgewichen werden und ist im Exposé des entsprechenden Objektes vermerkt.
Meine Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Jede unbefugte Weitergabe des Empfängers an Dritte, auch Vollmachts- oder Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht des Empfängers, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag schließt.
Die Provision ist auch für den Fall geschuldet, dass der Provisionsschuldner gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten zu Bruchteilseigentum oder als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform den Hauptvertrag abschließt.
Die Provision ist auch geschuldet, wenn der Kaufgegenstand nicht das Grundstück selbst ist, sondern ein Gesellschaftsanteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
- Wird ein durch mich nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach innerhalb von 5 Jahren gekauft, so ist die hierfür vereinbarte Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
- Wird ein durch mich nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zuerst gemietet, gepachtet, gekauft, danach innerhalb von 5 Jahren ein anderes Objekt in dieser oder in anderen Anlagen unserer Auftraggeber (Vermieter, Verkäufer, Verpächter) gemietet, gepachtet oder gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Provision zu zahlen.
Meine Tätigkeit wird in diesem Zusammenhang als mitursächlich für den Erwerb, Anmietung oder Pacht anerkannt. Die Provisionspflicht besteht auch, wenn das von mir nachgewiesene Objekt in der freiwilligen Versteigerung oder der Zwangsversteigerung erworben wird.
Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und werden nach den Angaben des Auftraggebers erstellt und ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Für Irrtümer hafte ich nicht. Meine Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Für den geschlossenen Vertrag und seine Durchführung und der sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen mir und Ihnen ist mein Geschäftssitz.