unser Unternehmen ist gemäß des seit 01.März 2012 geltenden “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” (Geldwäschegesetz GwG) verpflichtet, bei der ersten Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen.
Aus diesem Grund bitten wir um Ihr Verständnis,
wenn wir Sie nach Ihrem Namen und Ihrer Anschrift fragen.
Für die konkrete Vorbereitung eines Miet- oder Kaufvertrages benötigen wir schließlich bei Privatpersonen eine Kopie des Personalausweises und bei Firmen/juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. einer gleichgestellten Urkunde.
Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG erhalten Sie hier.