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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen)
    §1 Vertraulichkeit
    Unsere Angebote und Informationen sind streng vertraulich und nur für den von uns angesprochenen Empfänger und unseren Auftraggeber bestimmt. Zur Weitergabe an Dritte sind diese nur mit unserer schriftlichen Zustimmung befugt. Im Falle unbefugter Weitergabe haben wir – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision.

    §2 Vorkenntnis
    Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb 8 Tagen nach Zugang Kenntnis zu geben und die Quelle zu belegen.

    §3 Höhe der Maklerprovision
    Die Maklerprovision entspricht den üblichen Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluss und sofort zahlbar, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz, berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer sowie vom Verkäufer je 3 – 5 %.
    2. Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 3%.
    3. Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten:
    vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3%.
    4. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks oder Objekts: vom Berechtigten 1%.5. Vermietung und Verpachtung, zahlbar vom Mieter oder Pächter
    a) bei Vertragsdauer bis 5 Jahren Dauer, 2 Monatsmieten als Mindestgebühr
    b) bei Vertragsdauer ab 5 Jahren, 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinsen, höchstens jedoch aus der 10-Jahresmietsumme, mindestens jedoch 2 Monatsmieten. Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer 1,5 Monats- mieten.
    Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    §4 Entstehen des Provisionsanspruches, Fälligkeit.
    Unser Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und / oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

    §5 Informationspflichten des Auftraggebers.
    Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss, der Auftraggeber ist verpflichtet, und rechtzeitig über Ort und Zeit zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
    Sofern aufgrund unseres Nachweises – und / oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
    Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
     

    §6 Haftung, Schadenersatz

    Unsere Angebote und Informationen erfolgen gemäß den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung.
     Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Verstößt der Auftraggeber gegen seine Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz dadurch entstandener Auslagen, Kosten und Zeitaufwendungen.
    Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens -und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

    §7 Doppeltätigkeit
    Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil – auch endgeldlich – tätig zu werden

    §8 Schlussbestimmung
    Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn es wurden andere Absprachen getroffen und schriftlich im Vertrag festgehalten.
    Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB, des Maklervertrags oder dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Kündigungen des Maklervertrags sind in Schriftform zu erklären. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist im Rahmen der Zulässigkeit Sitz des Maklers Sollten Teile dieser AGB oder des Maklervertrags unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst
     nahe kommt.

     

     

     

     

     



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