Aufgrund des Bestellerprinzips im Vermietungsbereich von Wohnraum benötigen wir ab sofort eine schriftlich bestätigte Provisionsübernahme seitens des vermietenden Eigentümers. Die Provision ist nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung an uns zu zahlen. Ohne eine derartige Übernahme der Provision ist uns die Fortsetzung der bisher guten Dienstleistung für Sie als vermietender Eigentümer im Vermietungsbereich nicht mehr möglich. Das Bestellerprinzip gilt nicht für Vermietungen von Gewerbeobjekten. Die Kosten für unsere Provision sind für Vermieter steuerlich absetzbar.