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     AGB. 
             
       

    1. Maklervertrag 
    Durch Aufnahme von Verhandlungen bzw. sonstiger Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder Erteilung eines Auftrages, erklärt sich der 
    Auftraggeber mit nachfolgenden Bestimmungen einverstanden.

     2. Angebot / Auftrag: 
    Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. 
    Dies geschieht auch durch die Annahme unserer Maklerdienste oder das Auswerten von uns bereitgestellter Information und Nachweise. 
    Jedes Angebot ist unverbindlich und nur für den Auftraggeber bestimmt. 
    Alle Unterlagen, Adressen, Namen sowie persönliche Daten werden von uns, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, vertraulich behandelt.

     3. Weitergabeverbot 
    Sämtliche Informationen (einschließlich der Objektnachweise) sind nur für den Adressaten bestimmt. Dieser ist verpflichtet, alle Unterlagen strengvertraulich zu behandeln. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, diese sowie alle ihm bekannten Informationen über das nachgewiesene Objekt, ohne  schriftliche Zustimmung des Maklers, an Dritte weiterzugeben. 
    Ist dem Auftraggeber das Angebot bereits von anderer Seite bekannt, hat er uns bestenfalls bei der ersten Kontaktaufnahme, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er davon Kenntnis erlangt hat. 
    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er im Falle des Vertragsabschlusses über das angebotene Objekt zur Zahlung der Provision (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) an uns verpflichtet. 
    Dies ist auch der Fall, wenn ein Dritter durch den Auftraggeber oder mit dessen Billigung Kenntnisse von dem jeweiligen Objekt erlangt hat und so zu einem Geschäftsabschluss gelangt ist. 
    In diesem Fall bedarf es keines Schadensnachweises unsererseits.

     4. Doppeltätigkeit 
    Der Makler darf für beide Seiten (Verkäufer und Käufer bzw. Eigentümer und Mieter) provisionspflichtig tätig werden.

     5. Eigentümerangaben 
    Sämtliche Objektangaben, -daten und -informationen werden von uns ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. 
    Für die Richtigkeit der gemachten Angaben wird keine Haftung übernommen. 
    Wir weisen darauf hin, dass diese überwiegend vom Verkäufer / Vermieter oder einem Dritten stammen und nicht alle auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft worden sind. 
    Es ist Sache des Auftraggebers, die erhaltenen Informationen dahingehend zu überprüfen.

    6. Ersatz- und Folgegeschäfte 
    Über eine direkte Kontaktaufnahme und Verhandlungen mit dem Eigentümer bzw. Interessent sind wir umgehend zu unterrichten. 
    Direkte Vertragsabschlüsse entbinden den Auftraggeber nicht von der Provisionspflicht gegenüber uns. 
    Dies gilt auch bei so genannten Ersatzgeschäften. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber durch eine andere Gelegenheit zum Vertragsabschluss gelangt oder das Objekt pachtet oder mietet, anstatt es käuflich zu erwerben (oder umgekehrt). 
    Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen, wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. 
    Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und eine sofortige Abschrift oder Ausfertigung des Vertrages sowie Kenntnis über sämtliche mündliche Vereinbarungen und/oder Nebenabreden, sofern sie für die Berechnung der Maklergebühr wesentlich sind. 
    Wird ein durch uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt erst gepachtet oder gemietet und zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch innerhalb der nächsten fünf Jahre, gekauft, so ist die für den Kauf vereinbarte Provision bei Vertragsabschluss abzüglich zuvor geleisteter Provisionszahlungen fällig.

     7. Alleinaufträge 
    Bei Alleinaufträgen ist die frühere Kenntnis über ein Objekt nichtig. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall die vereinbarte Provision zu entrichten. 
    Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote (nach den Vorgaben des Interessenten) gemacht werden. 
    Auch für diese zukünftigen Nachweise und Angebote gelten die gleichen Bedingungen.

     8. Provision 
    Kommt durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Kauf- / Miet- oder sonstiger Vertrag zustande, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tag des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. 
    Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird, sofern der Vertragsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt oder anderen Bedingungen erfolgt. 
    Dies gilt auch bei Zwangsversteigerungen, sonstigen Zusatzvereinbarungen, Kaufpreisminderungen, o.ä.

    Die Provision beträgt:

                                                   

    a) Bei Kaufverträgen (An-/Verkauf) von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen:

        vom Käufer/Verkäufer je  zahlbar 3,0 %  (nachAbsprache)

                                                     

    b) Bei Miet-/Pachtverträgen 1,6 Kaltmieten einmalig.

          jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten:                                
         
         vom Vermieter oder Mieter bei Mietvertrag sofort zahlbar.

         Laut gesetzlicher Vorgabe.

         

    Nach § 19 Abs. 1 UStG sind wir als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig. 
    Mitverursachung durch uns für den abgeschlossenen Vertrag genügt für den vollen Gebührenanspruch. 
    Der Auftraggeber hat uns vor Abschluss des beabsichtigten Vertrages, unter Angabe des Namens und der Anschrift, den Vertragspartner mitzuteilen und Rücksprache zu halten, ob die Zuführung durch unsere Tätigkeit veranlasst wurde. 
    Unser Anspruch bleibt auch unberührt, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, Verwandten, Verschwägerten oder in die Verhandlungen involvierte natürliche juristische Personen erfolgt.

     9. Haftung 
    Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
    Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend, da wir keine Gewähr für eine evtl. Zwischenvermittlung übernehmen können.

     10. Salvatorische Klausel 
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt. 
    An Stelle der jeweils unwirksamen Regelungen treten solche, die den einschlägigen gesetzl. Vorschriften entsprechen und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

     Gerichtsstand: Bückeburg Niedersachsen

    Laut §19 Abs. 1 UStG ist keine Verpflichtung die Umsatzsteuer auszuweisen, da Kleinunternehmer.

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    Bückeburg 05/2018



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