von Hoffmann Immobilien für die Zusammenarbeit mit Interessenten für Immobilien
1. Gegenstand
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hoffmann Immobilien regeln die Zusammenarbeit mit Kaufinteressenten für Immobilien, die auf die Internet-Plattform www.hoffmann-immobilien24.eu von Hoffmann Immobilien zugreifen, um sich über das dortige Angebot von Immobilien zum Kauf zu informieren.
1.2. Firma Hoffmann Immobilien behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen.
2. Leistungsumfang
2.1. Interessenten erhalten (abgesehen von den üblichen Internetverbindungskosten) kostenlosen Zugriff auf eine Datenbank und können zielgerichtet auf das Angebot zugreifen.
2.2. Der Kaufinteressent kann auf der Plattform seinen Namen und E-Mailadresse mit seinen Selektionskriterien für das gewünschte Objekt via E-Mail hinterlegen. Firma Hoffmann Immobilien kann auf diese Daten zugreifen und dem Interessenten Angebote direkt zuleiten. Die Daten sind auf Wunsch des Kunden jederzeit wieder löschbar.
3. Haftung
Unser Angebot erfolgt gemäß der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Hoffmann Immobilien gibt die von den Auftraggeber erteilten Informationen auf ihrer Internet-Plattform weiter. Bei aller Sorgfalt kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität übernommen werden. Daher schließt Firma Hoffmann Immobilien jegliche Haftung für die Richtigkeit der auf der Internet-Plattform dargestellten Informationen aus.
4. Verwendung von Informationen aus Exposés
Wird dem Kaufinteressenten aufgrund einer Nachfrage ein Exposé zur Verfügung gestellt, verpflichtet sich der Kaufinteressent, diese Information nur für eigene Zwecke zu verwenden und an Dritte weder für gewerbliche noch private Zwecke weiterzuleiten.
5. Zustandekommen des Maklervertrages
Wir bieten den Kunden unsere Objekte und zugleich unsere Dienste als Makler an. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.
6. Maklergebühr
Es besteht Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Kauf-/Miet- oder Pachtvertrag über das Objekt abgeschlossen wird. Es gilt der im Online-Angebot oder Exposé angegebene Provisionssatz.
Die Maklerprovision ist im Erfolgsfall mit Abschluss des Vertrages bzw. der notariellen Beurkundung sofort fällig. Verzug tritt zehn Tage nach diesem Zeitpunkt ein.
Die Maklergebühr fällt auch dann an, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag (z. B. Kauf statt Miete oder Miete statt Kauf) oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, bzw. wenn und soweit sich im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Veränderungen ergeben.
Die Ursächlichkeit unseres Nachweises mit der entsprechenden Provisionspflicht ist auch dann gegeben, wenn der Angebotsempfänger/ Kunde nicht selbst als Käufer/ Vertragspartner auftritt, sondern eine zu seinem wirtschaftlichen und/ oder persönlichen Geltungsbereich zählende juristische oder natürliche Person auftritt (z. B. Verwandte, Ehegatten, Familienangehörige).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.
7. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, E-Mail an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
8. Doppeltätigkeit des Maklers
Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
9. Datenschutz
Firma Hoffmann Immobilien verpflichtet sich, die durch die Zusammenarbeit mit den Kaufinteressenten erhaltenen persönlichen Daten nur für Zwecke der Vermittlung von Immobilien an die von dem Kunden ausgewählten Repräsentanten des Verkäufers weiterzuleiten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
10. Sonstiges
10.1. Es gilt deutsches Recht.
10.2. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3. Sofern der Kaufinteressent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Lübeck vereinbart.