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Wir bieten ihnen ein baufälligen 4 Seitenhof mit sage und schreibe 6.500 m2 Grundstück in Drebsdorf bei Sangerhausen ,Sachsen Anhalt zum Knüllerpreis von nur 6.500,- an.
Gleich vorne weg,ja das Ganze hat einen Haken, zudem wir gleich noch kommen.
Das Wohnhaus ist in einem schlechten Zustand und müsste abgerissen oder saniert werden,alle anderen Gebäude sind sehr alt und bedürfen einer intensiven Sanierung.
Da es sich beim Verkaufsobjekt um ein Baudenkmal handelt können Sie Anträge zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Erhaltung und Sanierung welche mindestens 49% der Kosten der Maßnahme decken,im Einzelfall ist sogar eine Übernahme der Kosten von bis zu 90% möglich.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite:
http://www.foerderdatenbank.de/
Wenn man berücksichtigt das mindestens die Hälfte der Kosten getragen werden können sind somit die Kosten der Sanierung wesentlich geringer als bei einer Immobilie ohne Denkmalschutz,was sich selbstverständlich auch bei einem Verkauf nach geförderter Sanierung erheblich bemerkbar macht.Sie haben hier die Option einen riesigen 4 Seitenhof für nur 6.500 .- zu erwerben.
Dieser kann aber erst in ein paar Jahren von ihnen genutzt werden,da sich im Grundbuch Nutzungsrechte für den ehemaligen Eigentümer welcher mittlerweile 73 Jahre alt ist und das Grundstück laut seiner Aussage am Wochenende ab und an nutzt sowie für 3 weitere Personen die aber wohl kein Interesse an der Nutzung haben.
Man abwarten müsste bis der Herr verstorben ist,sich dann mit den Erben auseinander setzen muss um die Rechte sowie eine Grundschuld zu Gunsten des ehemaligen Eigentümers gegen eine Lästigkeitsprämie zu löschen.
In der Zeit solange der Nießbrauch eingetragen ist,fallen allen Grundbesitzabgaben dem Nutzer zur Last,heißt Sie haben keine Kosten zu tragen.
Da durch den Nießbrauch keine Steuern anfallen,aufgrund das der Nutzer diese tragen muss haben Sie lediglich Kosten für Regenwasser und Straßenreinigung zu tragen.
Pluspunkte
Jetzt kommen wir zu einem großen Pluspunkt, in Grundbuch findet sich eine Vormerkung für die Erstellung einer Solaranlage,welche allerdings Firmen gebunden ist in diesem Fall.
Die Vergütung steht bei der Errichtung dem Eigentümer zu,in diesem Fall ihnen als Käufer,sodass sich das Objekt selbst trägt und später mit einem guten Gewinn veräußern lässt.
Alles was man hier braucht ist Zeit und Geduld.Bilder gibt es leider keine,da es den Tag schon zu dunkel war wo wir vor Ort waren.
Hinsichtlich der Förderung zur Sicherung,Erhaltung sowie Sanierung von denkmalgeschützen Immobilien finden Sie alle Informationen auf folgender Webseite:
http://www.foerderdatenbank.de/
Hier heißt es unter Anderem;
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 49% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In begründeten Fällen kann der Fördersatz höher liegen, eine Mindestbeteiligung von 10% ist jedoch erforderlich.