1. Maklervertrag: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Miet-/ Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
2. Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
3. Provision: Die Courtage / Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
4. Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig. Näheverhältnis : Kommt ein Kaufvertrag mit einem Bekannten / Verwandten / Ehegatten etc. oder mit Firma zustande, an der der Käufer beteiligt ist, so wird dafür ebenfalls unsere Provision fällig.
5. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
6. Haftung: Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers / Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Berechnungen dienen nur als Beispiel und sind immer vom Käufer / Mieter zu überprüfen. Maßangaben sind immer am Objekt durch den Käufer selbst nachzuprüfen. Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und dienen nur der Orientierung.
7. Schlussbestimmungen: Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.