FINANZ - SERVICE - VIENENBURG
Immobilien -Center - Vienenburg
38690 Vienenburg, Goslarer Straße 34
-nachfolgend die Firma genannt-
Angebot und Angaben
Das Immobilien-/ Versicherungs-/ oder Finanzierungsangebot der Firma und das von ihr erstellte Expose’ / Angebot ist auf Grund der vom Anbieter (Eigentümer) erteilte Auskünfte und Angaben (schriftlich / mündlich) gefertigt worden. Die Firma überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und Aktualität. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch Dritten gegenüber verantwortlich. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Firma verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
Provision
Die Tätigkeit der Firma ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet, inklusiv Vermietung, Verpachtung und Verkauf von Immobilien im Kundenauftrag, so wie die Vermittlung von Finanzierungen. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit, ein Vertrag zustande kommt. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot Gebrauch macht. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelten Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurück tritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
Der beauftragte Makler erhält für seine erbrachte Dienstleistung nach Abschluss und Unterzeichnung eines Mietvertrages oder notariellen Kaufvertrages, oder nach Vermittlung eines Finanzierungskredit seine Courtage / Provision vom Auftraggeber. Diese beträgt 4,32 % zuzügl. der gesetzl. MwSt. des Kaufpreises bei einem Kaufvertragsabschluss, bzw. 2 Monats-Kalt-Mieten zuzügl. der gesetzl. MwSt. bei einer Vermietung oder Anmietung. Bei der Vermittlung einer Finanzierung sind 3,5 % der durch die Bank genehmigten Finanzierungskreditsumme als Vermittlungsprovision an den Makler zu zahlen.
Verhandlungen
Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner der Firma über das Ergebnis zu informieren. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma und der Anbieterseite vorgenommen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Firma sämtliche das Objekt betreffende behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis 6 Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das von der Firma angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
Haftung
Die Firma haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Firma haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Firma in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden. Eine Gewähr für die durch die Firma angebotenen Objekte (Daten, Informationen zum Objekt/Grundstück, Mieteinnahmen, Nebenkostenund u.s.w.) bzw. die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen.
Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, gilt Vienenburg als Gerichtsstand vereinbart.
Auftragsnehmerin
Finanz-Service-Vienenburg / Immobilien-Center-Vienenburg, Hans-Günter Willuda, 38690 Vienenburg, Goslarer Straße 34, Registrierungsnummer: D-P20Y-C5WRM-94 IHK-Braunschweig
Stand: 01.01.2011