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Wer muss lt. Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?

Das neue Gesetz zur Maklerprovision sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer von Immobilien ab 23.12.2020 bundesweit die Courtage mindestens zur Hälfte teilen müssen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien gleichmäßig an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine freie Vereinbarung, dass nur der Käufer die Provision zahlt, ist nicht mehr möglich.

Das neue Gesetz zur Maklerprovision betrifft nicht Gewerbeimmobilien, Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.  Hier wird weiterhin nach dem Prinzip der freien Vereinbarung verfahren. Welche Partei die gesamte Courtage oder zu welchem Teil trägt, ist Verhandlungssache.

 

Ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers für den Verkäufer auch in Zukunft wichtig und was bedeutet das für Sie in der Praxis?

Um den besten Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, ist eine professionelle Vorgehensweise unbedingte  Voraussetzung. Eine Fehleinschätzung würde Sie viel Geld kosten. Unser Mehrwert als Immobilienprofi:

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Aus diesen Gründen lohnt es sich, auch weiterhin einen erfahrenen Immobilienmakler zu beauftragen!

Fragen Sie uns - wir sind für Sie da.

Ihr Dieter Timmers e. Kfm.



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