• Merkliste (0)
      • Deutsch Deutsch
        • Deutsch Deutsch
        • English English
        • Français Français
        • Español Español
        • Italiano Italiano
        • Português Português
        • العربية العربية
        • Български Български
        • 中文 中文
        • Magyar Magyar
        • Nederlands Nederlands
        • Polski Polski
        • Русский Русский
        • Slovensky Slovensky
        • Türkçe Türkçe
      • Startseite
      • Immobilien
        •  KEINE ERGEBNISSE GEFUNDEN.
      • Unternehmen
        •   Firmenprofil
        •   Kontakt
      • Informationen
        •   Corona
        •         Besichtigungen in Zeiten von Corona
        •   Frühlingsangebote
        •         Osterangebote 01.04.2022 - 31.05.2022
        •   Immobilien - Gutachten
        •         Gutachten
        •   Meine Kunden suchen.....vielleicht Ihre Immobilie?
        •         Wir suchen für unsere Kunden
        •   Neubau-Denkmalschutz-Pflegeappartement-Kapitalanlage
        •         Pflegeappartements als Kapitalanlage
        •   Sie wollen verkaufen?
        •         Mein Service bei Verkauf
        •   Sie wollen vermieten?
        •         Mein Service bei Vermietung
        •   Weiterbildung
        •         Weiterbildung
        •   Wissenswertes
        •         Energieausweis
        •         Geldwäschegesetz
        •         Widerrufsbelehrung
      • Service/ Kontakt
        •   Suchauftrag
        •   Immobilie anbieten
        •   Newsletter
        •   Kontakt
        •   Datenschutz
        •   AGB
        •   Impressum
      Menue      02247-91 57 41
  • Geldwäschegesetz

    Der Vertragspartner ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur persönlichen Identifikation seiner Person zur Verfügung stellen. Weisen Sie ihn auf diese Pflichten nach § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 Nr.1 Satz 6 GwG hin! Sollte er dennoch nicht bereit sein, Ihnen die erforderlichen Informationen zu geben, müssen Sie im Zweifelsfall das Geschäft beenden und eine Verdachtsmeldung in Erwägung ziehen. Vertragspartner ist nur, wer als natürliche oder juristische Person eine Geschäftsbeziehung eingeht.Haben Sie Ihren Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die Angaben hierüber aufgezeichnet, müssen Sie ihn nicht erneut identifizieren, sondern nur seinen Namen und den Umstand, dass er bereits früher identifiziert wurde, aufzeichnen. Sofern Sie Zweifel daran haben, dass diese Angaben noch zutreffen, müssen Sie erneut identifizieren.

    Abzuklären ist darüber hinaus noch, ob es hinter dem Vertragspartner einen sog. wirtschaftlich Berechtigten gibt. Die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten soll Strohmanngeschäften entgegenwirken und denjenigen identifizieren, in dessen wirtschaftlichem Interesse die Transaktion erfolgt. Es geht darum herauszufinden, wer letztlich "Eigentümer " des Geldes ist, bzw. wer bei einem Unternehmen letztlich die Kontrolle und damit das Sagen hat. Sollte es eine solche Person geben, müssen Sie auch diese identifizieren.

    (Auszug aus Merkblatt der Länder der Bundesrepublik Deutschland)




    • KONTAKT
      Eva Piduch Immobilien und Management
      Zum Schwärmshof 14
      53819 Neunkirchen-Seelscheid
      02247-91 57 41
      Kontakt
      Impressum


    • SERVICE
      Newsletter
      Suchauftrag
      Immobilie anbieten
      AGB
      Datenschutz



    • SOZIALE MEDIEN


    • Irrtümer und alle Rechte vorbehalten.
      Content Management System: Immozentral Technik Immobilien CMS: Immozentral

    • Login