
Provisionsfrei, was heisst das genau und wo sind die Fallstricke?
Es existieren mehrere Möglichkeiten des provisionsfreien Verkaufs, hier mal ein paar kurze Erklärungen dazu:
Provisionsfrei vom Eigentümer
Hier geht man zurecht von einem provisionsfreiem Kauf aus, sollte man meinen? Häufig rechnet der Verkäufer eine etwaige Maklercourtage auf den Kaufpreis hinzu um einen höheren Erlös zu realisieren! Infomieren Sie sich genau über die Lage und Preise vergleichbarer Immobilien sollte der Kaufpreis erhöht sein oder über den durchschnittlichen Angebotspreisen liegen, können Sie davon ausgehen, das die Provision miteingerechnet wurde.
Provisionsfrei über Immobilienmakler:
Niemand arbeitet kostenlos, dessen müssen Sie sich gewahr sein! Bei so einem Angebot kann man davon ausgehen, dass die Maklercourtage ( sog. Innenprovision ) vom Verkäufer bezahlt wird und in vielen Fällen in den Angebotspreis miteingerechnet ist.
In zweierlei Hinsicht schlecht für einen Käufer, denn man kauft zu erhöhtem Preis, noch viel wichtiger, die Grunderwerbssteuer (derzeit in Bayern 3,5% vom Kaufpreis) und Notargebühren (ca.1,5%) sind dann auch auf die sogenannte Innenprovision, bzw. Maklercourtage die der Verkäufer zu zahlen hat angerechnet. Denn diese Kaufnebenkosten werden vom notariell beurkundeten Kaufpreis erhoben, es sei denn, es wird im notariellen Kaufvertrag eindeutig ausgewiesen, die Höhe und dass der Verkäufer die Maklercourtage zahlt.
Ein seriöser Immobilienmakler wird Sie sicherlich über diese Modalitäten aufklären.
Provisionsfrei über Bauherrn oder Generalunternehmer (z. B. Baufirma):
Hier kann man davon ausgehen, wenn es sich um einen Neubau handelt, dass auch hier in den Kaufpreis Vertriebskosten miteingerechnet sind, in den meisten Fällen normal, denn der Bauunternehmer muss ja auch Vertriebspersonal beschäftigen, wenn es die nicht gäbe, wüssten Sie unter Umständen gar nichts von dem Verkauf.
Wenn allerdings Bestandsbauten privatisiert werden (Umwandlung in Wohneigentum), meist provisionsfrei angeboten, lauern ganz andere Fallstricke!
Achten Sie darauf, dass bereits eine Eigentümergemeinschaft existiert, wenn nicht, muss diese nach Abverkauf aller Wohnungen erst gebildet werden, das kostet Zeit und Nerven, Rücklagen sind noch nicht gebildet, sollte es zu größeren Sanierungen oder Reparaturen in oder an der Anlage kommen, wird mal schnell mittels Sonderumlage zur Kasse gebeten, das ist ärgerlich und wird auch nach der Bildung einer Eigentümergemeinschaft zügig umgesetzt, da entstehen zusätzliche Kosten, die nicht eingerechnet waren.
Sie sehen, es gibt viel zu beachten, aus Unwissenheit können sich viele Fehler einschleichen und der Ärger und die Enttäuschung ist dann groß, unter besitmmten Umständen sogar existenzbedrohend, bei fremdfinanzierten Wohneigentum muss dann nachfinanziert werden, das kann sehr teuer werden!