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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immo-Recklinghausen, Christine Gudd

Informationen

  1. Alle Informationen und persönlichen Daten werden von mir vertraulich behandelt und dienen ausschließlich internen Zwecken. Sie werden weder an Dritte weitergegeben noch für etwaige andere, nicht geschäftliche Zwecke im Sinne der Fa. Immo-Recklinghausen Christine Gudd, verwendet.
  2. Meine Angaben basieren auf den mir erteilten Informationen der Auftraggeber. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
  3. Vorkenntnisse über angebotene Objekte sind mir unverzüglich mitzuteilen. Falls nicht, werden bei Vertragsabschluß in jedem Fall Provision / Courtage fällig.
  4. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Zwischenvermietung bzw. -verkauf behalte ich mir vor. Angebote dürfen vom Empfänger nur mit meiner Zustimmung weitergegeben werden. Wenn ein Angebot ohne Zustimmung weitergegeben wird und infolge dessen ein Vertrag mit einer dritten Partei zustande kommt, ist der Empfänger des Angebotes verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Provision, die im Erfolgsfall angefallen wäre, an mich zu zahlen.

Provision

  1. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Vertrag zwischen den Parteien aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit reicht hier aus.
  2. Dies beinhaltet ebenfalls den Vertragsabschluss von Ehegatten oder Familienangehörigen eines Vertragspartners.
  3. Die Provision wird mit Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen an mich zu zahlen.
  4. Die Höhe der Provision richtet sich nach den im Vertrag angegebenen Werten. Sollten hierzu keine Angaben gemacht worden sein, gelten folgende Sätze:

    - Bei Vermittlung eines Mietobjektes: 2 MM (Kaltmiete) zzgl. 19 % MwSt.
    - Bei Vermittlung eines Kaufobjektes: 4 % des Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt.

    Aufwendungen sind nur zu vergüten, wenn eine zusätzliche Vereinbarung im Maklervertrag oder in einem separaten Vertrag getroffen wurde.
  5. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Provision vom Käufer zu zahlen.

Sonstiges

  1. Bei Änderungen oder Wegfall einzelner Bedingungen bleiben die anderen davon unberührt.

Stand: 01.09.2009
Christine Gudd