1) Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Unterlagen und Mitteilungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Erlangt ein Dritter dennoch Kenntnis von unseren Mitteilungen und kommt es daraufhin zu einem Geschäftsabschluss wird die vereinbarte Maklergebühr fällig.
2) Den Namen des Eigentümers geben wir auf Anfrage bekannt, eine Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer muss von uns genehmigt werden.
3) Provisionsanspruch. Mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages ist die Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses fäellig und sofort zahlbar.
Es gelten folgende Provisionssaetze:
a) bei Kaufverträgen 3 % des Objektpreises
b) bei Miet/Pachtverträgen bezogen auf die Bruttomiete für private Objekte 2 Monatsmieten, bei gewerblichen Objekten 3 Monatsmieten.
c) bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
4) Schadensersatzanspruch- a lle Informationen die wir erhalten sind Informationen Dritter, eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Alle Angebote sind freibleibend und ebenso kann eine Gewaehr für einen eventuellen Zwischenverkauf nicht übernommen werden.
5) Wir verpflichten uns, die Aufträge mit Soirgfalt zu bearbeiten und vertraulich zu behandeln.