1.
Der Maklervertrag mit Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme der Maklerdienstleistungen von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate zu Stande. Als Inanspruchnahme von Maklerdienstleistungen gilt insbesondere: Die Anforderung von Objektangaben sowie die Inanspruchnahme der Vermittlung eines Vertragsabschlusses bzw. des Nachweises eines Vertragspartners oder eines Objekts, die Vereinbarung oder die Wahrnehmung eines Termins zur Objektbesichtigung mit Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate oder dem Eigentümer sowie die Verwendung eines auf der Internetseite von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate eingestellten Angebotes.
2.
Der Auftraggeber erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate als Bestandteil des Maklervertrages für ihn bindend an.
3.
Die Angebote von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate vom Verkäufer/Eigentümer/Vermieter oder anderen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Angaben, für die Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate keine Haftung übernimmt, es sei denn im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und befreit Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber haftet Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate gegenüber bei falschen Angaben für dadurch verursachte Schäden.
5.
Für ihre Maklerdienstleistungen erhält Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate von dem jeweiligen Auftraggeber eine Provision, wie vereinbart bzw. wie in den vorstehenden Angeboten angegeben, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ines Schulz ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
6.
Die Provision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages.
Der Provisionsanspruch bleibt unberührt bei Zustandekommen eines anderen als des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes (z. B. Kauf statt Miete), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglich beabsichtigten Geschäft oder dem Angebot von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate abweicht.
7.
Ist dem Auftraggeber das von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate angebotene, vermittelte oder nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Angebotes bzw. des Nachweises, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dieses, so hat der Auftraggeber Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die durch das Unterlassen der Hinweispflicht entstanden sind.
8.
Die von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate weitergeleiteten Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Personen oder Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real-Estate.
9.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu Stande, so ist der ursprüngliche Empfänger der Informationen von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate verpflichtet, den Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, mindestens in Höhe der entgangenen Provision, es sei denn, der Empfänger weist einen geringen Schaden nach.
Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate ist berechtigt, einen darüber hinaus gehenden Schadensersatz nachzuweisen und zu fordern.
10.
Die von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate erstellten Fotos und Exposés sind urheberrechtlich geschützt (§ 13 UrhG). Nicht genehmigte Verwendung oder gar Veröffentlichung kann zur strafrechtlichen Verfolgung und zu Schadensersatzansprüchen von Seiten Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate führen.
11.
Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate haftet nicht für die Bonität der Vertragsparteien, es sei denn im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.
Die Haftung von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate im Zusammenhang mit dem Maklervertrag wird gegenüber den Auftraggebern auf eine Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate beschränkt.
13.
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber Ansprüchen von Ines Schulz Berlin-Brandenburg Real Estate sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
14.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwider läuft.
Sollten sich die Parteien nicht auf eine Ersatzregelung einigen können, gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
15.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Ines Schulz
Berlin-Brandenburg-Real-Estate
Gaußstraße 15
D-14480 Potsdam
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