Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
3..Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegbener Nachweise
genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
4.Wir verpflichten uns, die Aufträge mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen,
- soweit mit der Durchführung des Auftrags vereinbar - vertraulich behandeln
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilung und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen,
oder auch nur der Adrese, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen
Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines
Schadensnachweises bedarf.
6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung
erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift
des Vertrags und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr
von Beduetung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns umghend bekanntzugeben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags bereits bekannt
ist, muss er uns dies binnen einer Woche nach Erhalt , unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen.
Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interssenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber
hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Wir sind berechtigt, auch für den jweiligen Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
12. Bis auf Widerruf dürfen wietere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte
gelten die gleichen Bedingungen.
13. Entstehung des Provisionsanspruchs:
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen
Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrags, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des
Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
A.)
Bei Kaufverträgen:
Im Inland 3 % (bei einem Objektwert unter EUR 51.130,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.534,00).
Im Ausland 3,9 % (bei einem Objektwert unter EUR 51.130,00 beträgt die Mindestprovision EUR 1.994,00).
B.)
Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete abzüglich Energiekosten:
Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
14. Der Provisionsrechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrags unter Einschluss aller damit
zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige
Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).
15. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises,
so errechnet sich die vorgenennte prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweick dienendes
Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Diese gilt vor allem dann,
wenn der Érwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteiger ung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit
dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untervermietung geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten beinnen einer Frist
von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen
werden,. die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter
erteilten Aufträgen stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stehs gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu
weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber
provisionspflichtig sind.
16. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz
oder teilweise durch desssen Ehegatten oder nach Verwandt ode Verschwägerte oder solche natürlichen
oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertragslichen oder wirtschaftlichen
nahen Verhöltnissen stehen.
17. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder
Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
18. Bei Verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsanb´geboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
19. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der
Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschluss-
bedingungen ist nicht erforderlich.
20. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen
eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schrifltiche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitgkeiten Delbrück Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen
Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.