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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

§1

Durch Inanspruchnahme unserer Dienste oder der Verwertung von uns gegebener Hinweise kommt der Maklerauftrag zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Das gleiche gilt bei Rückfragen auf unser Angebot.

§2

Wir sind, soweit nicht anders vereinbart, als Nachweismakler tätig und damit berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden. Auftraggeber ist sowohl der ein Objekt anbietende, als auch der ein Objekt suchende Interessent.

§3

Unser Angebot ist für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte macht schadensersatzpflichtig und zwar in voller Höhe der entgangenen Provision und ohne Nachweis der Gründe, sowie der Höhe des Schadens.

§4

Ist eines unserer Angebote dem Empfänger bereits bekannt, so ist dieser binnen 10 Tagen zur Mitteilung der Informationsherkunft uns gegenüber verpflichtet.

§5

Die Höhe der Provision beträgt für jeden Vertragspartner (inkl. gesetzl. MwSt.) soweit im Vertrag nicht anders vereinbart:

  1. bei Kapital-, Waren- und Leistungsvermittlungen, Vermittlung von Beteiligungen und Unternehmensverkäufen, WE-Verkäufen, je 5,95 % des Vertragswertes
  2. bei Finanzierungen 1,19 % bis maximal 2,38 % aus der Darlehenssumme
  3. bei Vermietung oder Verpachtung von gewerblichen Räumen und Flächen eine Provision von 3,57 Monatsmieten vom Mieter
  4. bei Vermietung von Wohnungen 2,38 Monatsmieten* vom Mieter
  5. bei Immobilienverkäufen je 3,57 % des notariellen Kaufpreises vom Käufer und Verkäufer
  6. bei Einräumung eines Vor- und Ankaufsrechts 1,19 % des Vertragswertes vom Begünstigten
  7. bei Einräumung einer Mietoption 1,19 Monatsmieten vom Begünstigten
    * Berechnungsbasis ist die ungeminderte Miete

§6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle den Vertragsgegenstand betreffenden Angaben und Unterlagen zu liefern. Er erteilt Vollmacht zur Einsichtnahme in Grundbuch-, Kataster- und Bauakten.

§7

Die Provision wird wie folgt fällig:

  1. bei allen unter Punkt 5 außer e. aufgeführten Leistungen mit vertragsabschluß
  2. bei e. nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages

§8

Der Aufraggeber informiert über:

  1. den Wegfall der vereinbarten Leistung aus in seiner Person liegenden Gründen
  2. die Änderung der vereinbarten Absicht
  3. den Abschluss des Vertages oder von Ersatzgeschäften

§9

Der volle Provisionsanspruch besteht bis zwei Jahre nach Abschluß des ersten Vertrages, auch bei Änderung und nicht angezeigten Ersatzgeschäften wie Kauf statt Miete, Erwerb durch Zwangsversteigerung etc.. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluss zugegen zu sein und erhalten eine Vertragsabschrift. Gewähr für die Bonität der zusammengeführten vertragspartner wird nicht übernommen, es sei denn, dass eine ausdrückliche Prüfung Vertragsbestandteil wird und durch eine zugelassene Institution Bonitätsprüfungen erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungenunwirksam sein, bleibt der Vertrag im Bestand wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende bedingung ersetzt.