Allgemeine Geschäftsbedingungen von DeltaTrust Projektbüro mit Sitz auf Kreta
1. DeltaTrust verpflichtet sich als Projektbüro, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten. Der Auftraggeber teilt dem Projektbüro seine Vorstellungen von dem gesuchten Objekt mit und informiert ihn entsprechend, falls das Projektbüro nicht weiter tätig zu werden braucht.
2.
Für die Vermittlung (Ankauf-Verkauf) einer Immobilie beträgt die Aufwandsentschädigung jeweils 3,57% incl. 19% Mwst (minum 2500€ plus Mehrwehrtsteuer)
Für alle anderen Serviceleistungen nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne die Preise.
3.Die Aufwandsentschädigung ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss des Kaufvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Aufwandsantschädigung sind vom Kunden Verzugszinsen zu zahlen.
4.Sollte dem Kunden das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Projektbüro unverzüglich, spätenstens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Das Objekt gilt als unbekannt, sofern nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich Widerspruch erfolgt. Teilt der Kunde etwaige Vorkenntnisse nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Projektbüro.
5.Der Kunde ist verpflichtet, dem Projektbüro unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Kaufvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.
6.Sämtliche dem Kunden mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Kunden persönlich bestimmt. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er - neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen - im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Kaufvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die Provision zu zahlen.
7.Die Objektangaben des Projektbüro in Exposés, Prospekten o. ä. basieren auf den vom Objektanbieter erteilten Informationen. Das Projektbüro kann daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Objektangaben einstehen. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Projektbüro sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt ein (1) Jahr.
8.Dem Projektbüro ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
9.Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
10. Der Firma Delta Trust Projektbüro wird hiermit ausdrücklich erlaubt die an ihr Übergebene Immobilien an Ihre Partner im In.- und Ausland zur Vermarktung weiter zu geben.
11. Kunden und Quellenschutz: Der Quellenschutz für den jeweiligen Kunden verliert seine Gültigkeit nach 9 Monaten, vom Tage der ersten Kontaktaufnahme unsererseits, sollte der Kunde in diesem Zeitraum kein Objekt erworben haben. Dieses gilt nur für Kunden von Geschäftspartnern die nicht Vertraglich (in schriftlicher Form) mit uns kooperieren.
12. Gerichtsstand ist Heraklion / Kreta
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von DeltaTrust Projektbüro.
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