Logo
Change language
 
 
       
  Login-Center
 
 

 

 
  Suchergebnisse
  Gespeicherte Inserate ( )
  Homepage
  Zurück zur Homepage
  Service
  Kontakt
  Newsletter
  Routenplaner
  AGB
  Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Objektangebot

Alle Angaben über die Objekte in den Exposees beruhen auf Aussagen der Eigentümer und werden ohne Gewähr weitergegeben. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich, Irrtümer, Auslassungen, Preisänderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

§ 2 Weitergabeverbot

Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte und Vertragsabschluss durch diese entsteht Haftung für die Provision. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich und/oder rechtlich verbundene Personen oder Unternehmen sowie Familienangehörige des Empfängers wird die Weitergabe unterstellt. Daraus entsteht ebenfalls ein unmittelbarer Provisionsanspruch.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§ 4 Provisionsnachweis

Der Nachweis der angebotenen Objekte durch die Fa. Pantel Baumarketing, Inhaber: Michael Pantel gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht sofort nach Erhalt der entsprechenden Exposés schriftlich nachweist, dass Ihm das jeweilige Objekt von anderer Seite schriftlich angeboten wurde. Auch für bekannt gegebene Objekte per Telefon (mündlich) oder eMail, entsteht eine Provisionspflicht.

§ 5 Provision

Die zu zahlende Maklerprovision auf den Kaufpreis beträgt für den Erwerber 6% zuzüglich geltender Mehrwertsteuer (sofern nicht anders vereinbart), fällig und zahlbar bei Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages. Bei einem Immobilienwert unter 50.000 € beträgt diese pauschal 3.500 € inkl.. gesetzlicher MwSt. Die Provision zahlt allein der Käufer. Abweichende Regelungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die Nichterfüllung eines Vertrages, Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechtes, Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung nach Vertragsabschluß berühren den Provisionsanspruch nicht.

§ 6 Haftung des Maklers

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Schaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 7 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die der Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollte die gesetzliche Verjährungsregelung im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 8 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehend genannten Bestimmungen ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksamen Bestimmungen soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Magdeburg, im März 2008