1. Die Maklertätigkeit besteht im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Geschäftes oder in der Vermittlung eines solchen.
2. Die in den Angeboten enthaltenen Informationen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers und werden nach bestem Wissen übermittelt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird vom Makler keine Gewähr übernommen.
3. Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
4. Mit der Übermittlung des Angebotes gilt der Angebotsgegenstand als nachgewiesen. Sollte dem Angebotsempfänger die Gelegenheit zum Abschluss des Geschäftes bereits bekannt sein, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen, schriftlich mitzuteilen. Hierbei muss er angeben, woher die Kenntnis des Angebotes stammt.
5. Die Angebote des Maklers sind vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Geschäft ohne Provisionsanspruch für den Makler zustande, so ist der Empfänger zu Schadenersatz in Höhe der Provision verpflichtet, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
6. Die Maklerprovision für Nachweis oder Vermittlung beträgt, soweit im Angebot nicht anders gefordert oder schriftlich anders vereinbart:
a) bei An- oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten, Kapitalanlagen für den Käufer 3% vom Kaufpreis, bei Erbbaurechten je 3% vom 25fachen Jahreserbbauzins, zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also3,57%
b) bei Vermietung von Wohnraum für den Mieter 2 Monatsmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 2,38 Monatsmieten
c) bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerberaum und Garagen für den Mieter / Pächter 3 Monatsmieten zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 3,57 Monatsmieten
d) bei Übernahme von Inventar, Einrichtungsgegenständen, Waren, sowie Abstandszahlungen bei Geschäfts- oder Wohnungsübernahmen außerdem 6% des Übernahme-/Abstandsbetrages zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 7,14%
e) bei der Begründung eines Ankaufsrechtes oder Vorkaufsrechtes für den hierdurch Begünstigten 1%, bei der Ausübung des Ankaufs- oder Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 1,19% / 2,38%. Steht der Kaufwert nicht fest, so ist der 14fache Jahresmietwert zugrunde zu legen
f) bei der Begründung eines Vormietrechtes oder einer Option für den hierdurch Begünstigten 1% zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 1,19% des Mietzinses für die Dauer des Vormietrechtes, mind. für 5 Jahre, höchstens für 10 Jahre
g) bei Darlehensvermittlung für den Darlehensnehmer 1% zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 1,19% von der Darlehnssumme, fällig und zahlbar bei Darlehenszusage des Gläubigers
Wird der Mehrwertsteuersatz durch Gesetz geändert, so ändern sich auch die Provisionen entsprechend.
7. Die Maklerprovision ist verdient und wird fällig zum Zeitpunkt des Abschlusses des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts. Nachträgliche Vertragsänderungen, insbes. Vertragsauflösung aus irgendeinem Grunde, sind ohne Einfluss auf den Provisionsanspruch.
8. Die Provision ist ebenso verdient und fällig, wenn ein Vertragsabschluss mit einem Familienangehörigen oder einer Firma zu Stande kommt, an welcher einer der Vertragspartner beteiligt ist oder deren Vertretungsberechtigter er ist.
9. Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden.
10. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden, um Wirksamkeit zu erlangen.
AGB 01/10
0 22 73 / 5 94 09 92
Klaus Müller Immobilien GmbH | Irrtümer und alle Rechte vorbehalten.