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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andreas Hofer

Immobilien- und Finanzberatung

 

1)  Der Kaufinteressent ist verpflichtet uns unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm eine durch die Firma Andreas Hofer Immobilien- und Finanzberatung nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Verkauf bereits bekannt ist. Unterlässt er dies und wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag geschlossen, so wird auch bei vorhandener Vorkenntnis die Provision fällig.

 

2)  Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das Objekt selbst erwerben oder nutzen will; sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht, oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.

 

3)  Die Firma Andreas Hofer Immobilien- und Finanzberatung kann als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler für die Verkäufer und Käuferseite tätig sein.

 

4)    Der oben benannten Gesellschaft steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn mit dem Auftraggeber ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

 

5)    Die Provision in Höhe von 5,95 % inkl. Mehrwertsteuer vom Vertragswert, ist für den Käufer des Objekts fällig. Bei Miete, Pacht und Leasing sind 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer für den Mieter fällig. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Vertrages. Diese Provisionsvereinbarung gilt auch für den Fall der Aufhebung oder des Rücktritts vom notariellen Kaufvertrag bzw. eine Kombination aus beiden.

 

6)    Die Provision ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug nach Rechnungslegung. Bei Verzug ist die Firma Andreas Hofer Immobilien- und Finanzberatung berechtigt, 5 % über dem jeweiligen Hauptfinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank als Verzugszinsen zu verlangen.

 

7)    Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

 

8)    Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.