Das Ziel unseres handeln ist es, einen
marktgerechten
Preis für den Interessenten / Verkäufer /
Mandanten gemeinsam zu ergründen, der
die Interessen der
Verkaufsseite zufrieden stellt und auch die
der Käuferseite und somit zu einem für alle
Beteiligten positiven Ergebnis, zur vollsten
Zufriedenheit entspricht. Die
Vertragsverhandlungen unter den Parteien,
welche nötig sind um Wirksam zu sein
übernehmen in der Regel ursächlich die
Auftraggeber. Dies gilt
für : Vertragsabschluß des Käufers ,
Mieters oder Pächters
miteinander ; oder sonstigen auf Grundlage
eines schriftlichen Vertrages zustande
kommenden, schuldrechtlichen Verhältnisses
hat abschließende Wirkung. Wir sind in der
Regel nicht verpflichtet
Vertragsverhandlungen im Namen Dritter
zu führen.