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Eine Maklerprovision ist die Courtage, die ein Makler nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie oder eines Mietvertrages erhält. Für die Berechnung der maximalen Höhe der Provision ist es dabei entscheidend, ob es sich bei dem vermittelten Objekt um eine Kaufimmobilie oder einen Mietvertrag handelt.

 

Besteht für den Makler ein Anspruch auf eine Courtage, so ist die Fälligkeit der Maklerprovision der Zeitpunkt, an dem der Vertrag zustande kommt. Hierbei ist es unwichtig, ob es sich um einen Mietvertrag oder einen Kaufvertrag handelt.

Wann wird die Maklerprovision bei Vermietung fällig und wie hoch fällt sie aus?

Die Maklerprovision ist fällig, sofern ein Miet- oder Kaufvertrag durch die aktive Mithilfe des Immobilienmaklers zustande gekommen ist und dies im Vorfeld vertraglich vereinbart wurde. Die Maklercourtage wird hierbei in voller Höhe fällig, sobald der Vertrag zustande gekommen ist.

Unter Umständen ist es jedoch im Einzelfall möglich, im Vorfeld mit dem Makler eine Ratenzahlung zu vereinbaren, die je nach Höhe der Courtage zwei bis drei Monatsraten beträgt.

Der Anspruch auf Maklerprovision ist sowohl im § 652 BGB als auch im § 2 WoVermG verankert.

 

Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) regelt hierbei zusätzlich auch die maximal zulässige Höhe der Maklercourtage bei der Vermietung vor. Wenn es sich also um die Vermittlung von Mietverträgen handelt:

  • Diese darf gemäß § 3 Abs 2 maximal die Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. Weitere Kosten dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden, sofern sie nicht den Betrag von einer Monatskaltmiete überschreiten.
  • Der Makler kann für den Fall des nicht zustande Kommens eines Vertrages mit dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung vereinbaren. Diese darf jedoch den nicht höher ausfallen als maximal 25 Euro beziehungsweise 10 Prozent der zu erwartenden Kautionszahlung.

Wann wird die Maklercourtage bei Verkauf fällig und wie hoch fällt sie aus?

Handelt es sich um die Vermittlung einer Kaufimmobilie, hat der Gesetzgeber keine Beschränkungen auferlegt, sodass die Höhe der Maklerprovision individuell verhandelt werden kann.

Durchschnittlich jedoch liegt die zuzahlende Höhe der Maklercourtage bei dem Verkauf einer Immobilie je nach Bundesland bei 3 Prozent bis 7 Prozent des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage, sodass jede Partei jeweils 3 Prozent der Maklercourage bei Fälligkeit zahlt. In Berlin und Brandenburg hingehen ist die Maklerproviosn eine reine Käuferprovision. Hier zahlt der Käufer die gesamte Provision, in der Rgele 6% + Mehrwertsteuer.

Die Fälligkeit der Maklercourage ist auch in diesem Fall das zustande kommen des Kaufvertrages. Anders als bei der Zahlung der Maklerprovision bei einer Vermietung ist beim Immobilienverkauf in der Regel keine Ratenzahlung der Maklerprovision üblich.

Fazit

Die Maklerprovision ist stets nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. In dem Regel wird der Immobilienmakler nach erfolgreichen Vertragsabschluss eine Rechnung stellen, sodass der Käufer (und Verkäufer) anschließend die Provision überweisen kann.