Sarigerme Construction - Firmen AGB , 01.01.2011 , § 1-10

§ 1 Die Firma
1) Art der Firma
Sarigerme Construction ist ein reines, lizenziertes Makler- und Bauleitungsunternehmen, das mit Subunternehmern arbeitet,
mit einem zeitlich begrenzten kostenlosen After-Sale-Service von Vertragsabschluss bis zur Bewohnbarkeit/Nutzbarkeit der Immobilie.
Die Firma betreibt keinen eigenen Housekeeping Service, sondern vermittelt entsprechende Kontakte an den Kunden.
2) Begriff "Bewohnbarkeit/Nutzbarkeit" einer Immobilie
Der Begriff " Bewohnbarkeit " ist nicht davon abhängig oder gleichzusetzen mit der offiziellen Schluesseluebergabe oder
Ueberschreibung der Grundbuchurkunde auf den Eigentuemer.
Wesentlich dabei ist, dass der Eigentuemer die Immobilie fuer den fuer ihn vorgesehenen
Zweck bereits nutzen kann, dabei spielt es gar keine Rolle, ob die Grundbuchurkunde schon offiziell ueberschrieben ist
oder eine Abnahme des Hauses/ Wohnsitzbescheinigung bereits vorliegt. Wesentlich ist, dass der Käufer die Immobilie
bereits zu dem Zwecke nutzt, fuer die sie gekauft wurde.
3) Offizieller Schlüsselübergabetermin lt. Bauliefervertrag - Bedingungen
a) Den Termin der Schlüsselübergabe bzw. der offiziellen Hausübergabe nach Fertigstellung bestimmt allein Sarigerme Construction und nicht
der Kunde. Angekündigte oder nicht angekündigte Urlaubsbuchungen des Baukunden, die noch vor der Bekanntgabe der Hausübergabe erfolgen und dadurch
bedingte Unannehmlichkeiten des Kunden (Unbewohnbarkeit der Immobilie durch noch andauernde Arbeiten im Haus) gehen zu Lasten des Kunden und nicht zu
Lasten der Firma.
b) Der Kunde ist selbst für eine Unterkunft im Falle von 3 a)verantwortlich und es erfolgt keine Erstattung irgendwelcher Unterkunftskosten durch die
Firma, solange Sarigerme Construction nicht einen offiziellen Übergabetermin bestätigt hat. Es ist nicht die Verantwortung der Firma , wenn der Kunde seinen
Urlaub Wochen vorher bucht und die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und der Kunde in der Türkei ohne Unterkunft bleibt, solange die Firma schriftlich per
Mail kein definitives Schlüsselübergabedatum benennt. Ebenso kann der Kunde die Firma in solchen Fällen nicht für eine nicht termingerechte
Fertigstellung verantwortlich machen oder gar belangen, solange kein Übergabedatum bekannt gegeben wird.
c) Wenn durch parallel zum Bau laufende , zeitaufwändige Extraaufträge des Kunden in der Bauzeit der Immobilie Verzögerungen auftreten und deshalb der Zeitraum
einer üblichen Bauzeit von 1 Jahr überschritten ist, kann Sarigerme Construction dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
4) Firmeninhaber, Firmenleitung, Bauleitung
ist Herr Atila Buetuen, (zertifizierter Makler, Bauleiter, in Deutschland ausgebildeter Anlagenschweisser nach europäischer DIN Norm, Inhaber eines CAD Zertifikates)
Mietglied in der Industrie- und Handelskammer Mugla
§ 2 Geschäftszeiten
1) Buerogeschäftszeiten
sind Mo - Do von 10 - 18 Uhr, Fr 10- 13 Uhr, während dieser Geschäftszeiten ist die Firmenleitung persönlich oder
telefonisch zur Terminvereinbarung erreichbar.
Arbeitszeiten auf der Baustelle sind Mo - Sa von 9 - 18 Uhr.
2) Arbeitsfreie Tage in der Woche
Buero: Samstag und Sonntag
Baustellen: Sonntag
3) Terminvereinbarungen
Es muss rechtzeitig ein Termin innerhalb der Geschäftszeiten bei der Bueroleitung vereinbart werden.
Wird ein Termin mit der Bauleitung direkt benötigt, muss dieser mit dem Bauleiter mehrere Tage vorher abgesprochen
werden, um den Baufortschritt aktueller, anderer Baustellen während dieser Zeit durch Arbeitsausfälle nicht zu gefährden.
4) Betriebsurlaub, Feiertage
a) Der Firmenbetriebsurlaub richtet sich nach der Bauauftragslage, nicht nach der Saison oder den Urlaubszeiten der Kunden
und kann auch kurzfristig von der Firma anberaumt werden.
b) Während des Betriebsurlaubes ist die Firma komplett geschlossen, bereits erteilte Aufträge werden voruebergehend
eingestellt.
c) Zum Betriebsurlaub zählen nicht Feiertage in der Tuerkei, diese sind extra freie Tage in denen Buero und Baustellen geschlossen sind.
d) Es werden in dieser Zeit keine neuen Service-Aufträge entgegengenommen, bereits angenommene Aufträge stehen in dieser Zeit still.
Die Firma kann wegen eines Jahresurlaubs, welcher allen Mitarbeitern gesetzlich zusteht, nicht für Verzögerungen in dieser Zeit belangt werden.
e) Die Firma hinterlässt in diesem Falle die Notfall-Telefonnummer eines Kollegen fuer evt. Service-Aufträge.
Ein Anspruch auf Erledigung von Leistungen durch unsere Firma besteht während des Betriebsurlaubes nicht.
Die Aufträge werden nach dem Betriebsurlaub wieder nach der Reihe aufgenommen.
§ 3 Notfälle
1) Nach Geschäftsschluss oder am Wochenende
steht eine Notfalltelefonnummer zur Verfuegung (z.B. Wasserrohrbruch, Stromausfall, sonstige, das
Gebäude gefährdende Vorfälle durch Naturgewalten).
Alle sonstigen Belange sind während der Geschäftszeiten in § 2 vorzubringen und werden nur in diesen
Zeiten bearbeitet.
2) Notfallservicegebuehren
Tritt der Notfall durch Verschulden der Firma auf, ist dieser Notfalldienst kostenlos.
Ansonsten wird dieser Service zu den orts- und firmenueblichen Servicegebuehren (Anfahrt , Zeit und Leistung, Materialkosten) abgerechnet.
§ 4 Eigentuemer - Nebenkostenabrechnungen
1) Zähler/Uhren, Ablesung, Sicherung
a) Strom- und Wasserverbrauch werden aussen am Haus von den jeweiligen Anbietern vom Zähler abgelesen.
b) Der Eigentuemer hat diese Uhren zugänglich zu machen.
c) Es wird von der Strom/Wassergesellschaft eine elektronische Rechnung persönlich ueberbracht oder im Hauszähler hinterlassen oder bei Kooperativen eine Jahressbrechnung fuer Strom und Wasser dem Eigentümer vorgelegt.
d) Der Eigentuemer hat wie jeder Hausbesitzer vor seiner Abwesenheit im Haus oder Wohnung persönlich durch Abdrehen entsprechender Wasserhähne oder Stromschaltern das Haus zu sichern. Unsere Firma übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die aufgrund von nicht abgesperrten Energieleitungen durch den Eigentümer entstehen.
2) Bezahlung durch den Eigentuemer
Die Nebenkosten fuer Strom/Wasser/Telefon/Internet etc, hat der Eigentuemer selbst ab dem Tage selbst zu begleichen, an dem er die Immobilie zum ersten Mal bewohnt (permanent oder im Urlaub). Er hat, sobald es möglich ist, das Stromabonement auf eigenen Namen umzuschreiben und die damit verbundenen Kosten (Abo Deposit) selbst zu tragen.
Sarigerme Construction kann nicht in Vorleistung fuer Nebenkostenrechnungen der Kundenrechnungen gehen.
Der Eigentuemer ist fuer die Bezahlung seiner Rechnungen selbst verantwortlich. Er hat seine Nebenkosten selbst zu begleichen, auch wenn er nicht dauernd in der Immobilie wohnt:
a) Dies ist durch Hinterlegen eines vom Hauseigentuemer selbst errechneten Durchschnittsjahresrechnungsbetrages auf seinem eigenen tuerkischen Bankkonto und durch Erteilung einer Lastschrift an die jeweiligen Anbieter zu erledigen. Die Firma kann nicht für zu spät abgebuchte Rechnungen durch die Bank verantwortlich gemacht werden, Strom ist allein Eigentümersache wie in seinem Heimatland.
b) Unsere Firma gibt hierfuer die notwendigen Informationen an die Eigentuemer weiter.
c) Wohnt der Eigentuemer permanent in seiner Immobilie oder ist sie permanent vermietet, ist die monatliche Rechnung ebenfalls direkt vom Eigentuemer oder Mieter persönlich an die Gesellschaften zu bezahlen.
3) Eigentuemerhaftung
Sarigerme Construction haftet nicht fuer offene Rechnungen von Nebenkosten (oder sonstige Rechnungen), die in Abwesenheit des Eigentuemers anfallen, wenn nicht aus besonderen Gruenden etwas anderes abgesprochen wurde (z.B. Übergangsregelung aufgrund noch nicht erfolgter Tapuüberschreibung oder
Absprachen mit dem Eigentuemer getroffen wurden, Strom fuer die Firma oder den Nachbarn zu nutzen).
Die Firma haftet ebenfalls nicht fuer Zahlungen, wenn durch den Hauseigentuemer Aufträge erteilt wurden, die zu einem Nebenkostenverbrauch in seiner Immobilie fuehren.
Sofern noch Guthaben zu diesem oder anderen Zwecken bei Sarigerme Construction vorhanden ist, kann dieses nach Absprache zwischen Sarigerme Construction und dem Hauseigentuemer im Notfall während einer Uebergangsfrist von drei Monaten ab in Krafttreten dieser Geschäftsbedingungen zum Begleichen von Nebenkosten der Eigentuemerimmobilie verwendet werden. Das restliche Guthaben wird dann wieder zum vorher vereinbarten Zweck genutzt, bzw. Guthaben, das explizit zur Begleichung von Nebenkosten bei Sarigerme Construction hinterlegt wurde, bleibt fuer anderweitige Zwecke als Guthaben des Eigentuemers erhalten. Neues Guthaben wird zum Zweck von Nebenkostenzahlungen nicht mehr von Sarigerme Construction angenommen. Die Firma wird auch nicht mehr in Vorleistung gehen.
Strom/Wasser, der/das fuer Aufträge im Haus oder am Grund vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu begleichen. Auch im Garantiefall von anfallenden Arbeiten hat der Eigentuemer durch Bereitstellung von eigenem Strom/Wasser dafuer zu sorgen, dass diese Garantiearbeiten durch Fachbetriebe ausgefuehrt werden können.
4 ) Zahlungen, kostenloser Service, Rechnungshaftung
a) Dauer der Rechnungshaftung durch Sarigerme Construction
Gemäss dem Bauliefervertrag/Bauleistungsbeschreibung ist Sarigerme Construction nur verantwortlich fuer die Bezahlung von Baustrom/Wasser bis zur Fertigstellung, Bewohnbarkeit, Nutzbarkeit der Immobilie durch den Auftraggeber. Die Immobilie gilt als nutzbar oder bewohnbar, sobald die Immobilie vom Eigentuemer bewohnt wurde. Danach ist die Bezahlung Eigentuemersache. Ausnahmen siehe § 4 c)
b) Abonnements sind Eigentuemersache
Anschluesse von Wasser/Strom vom Haus bis zur Strasse sind im Bauliefervertrag enthalten, wenn im Bauliefer-Vertrag nichts anderes vermerkt wurde.
Der Anschluss ab Strasse und das Anmelden eines Stromabonnements auf seinen Namen ist Eigentuemersache, diese Anschlusskosten hat der Eigentümer alleine zu tragen.
Verhandlungen, Reklamationen mit Gesellschaften fuer Strom/Wasser/Telefon/TV oder anderen Firmen durch unsere Firma enden mit der Vertragserfuellung lt. Baulieferbeschreibung und der Nutzbarkeit der durch den Eigentuemer, dies gilt fuer alle in der Baulieferbeschreibung aufgefuehrten Teile oder Möbel, die mit uebergeben wurden.
Fuer nachträgliche Einbauten oder Möblierung, die nicht in der Baulieferbeschreibung enthalten sind, zeichnet sich der Eigentuemer alleine verantwortlich.
c) Offenlegung von Rechnungen
Alle Verbrauchsrechnungen, die zur Bauphase gehören (bis zur Bewohnbarkeit/Nutzbarkeit des Eigentuemers) und die bis zur Vertragserfuellung von Sarigerme Construction selbst bezahlt wurden und auf den Firmennamen laufen, sind Firmeneigentum und können dem Kunden nicht ausgehändigt oder offengelegt werden.
d) Kostenpflichtige Serviceaufträge
Kostenpflichtige Serviceaufträge, die nicht in der Bauleistungsbeschreibung enthalten sind, müssen entweder per E-mail erfolgen oder sind schriftlich per Vertrag abzuschliessen. Zu diesen gehören u.a. Bestellung von Hausinventar, Besorgungen, Entgegennahme von Möbeln, Botengänge, Telefonate, die nichts mit dem Bau oder Kauf eines Hauses zu tun haben bzw. nicht schriftlich im Kaufvertrag fixiert sind.
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